Berlin: GEZ gleicht keine Daten mit der Kfz-Zulassungsbehörde ab
Die Existenz eines Autoradios führt – jedenfalls in Berlin – nicht dazu, daß die GEZ-Beauftragten die Halterdaten bei der Kfz-Zulassungsstelle abfragen.
Dazu heißt es in der Antwort auf eine kleine Anfrage an das Berliner Abgeordnetenhaus wie folgt:
“Für den Regeldatenabgleich zwischen der GEZ und den Kfz-Zulassungsbehörden gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Fahrzeugregister werden zweckgebunden geführt (§ 32 Straßenverkehrsgesetz – StVG). Das StVG regelt explizit, an wen, wie und unter welchen Voraussetzungen Fahrzeug- und Halterdaten übermittelt werden dürfen.”
Einzelheiten hier.
Quelle: Lichtenrader Notizen