Vor einer Durchsuchung der Wohnung müssen mildere Mittel angewendet werden
Mittwoch, 12. Juli 2006Das Bundesverfassungsgericht hat die vorschnelle Wohnungsdurchsuchung auf unzureichender Verdachtsgrundlage gerügt.
Dieser schwere Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung darf erst nach der Ausschöpfung weniger empfindlich in die Grundrechte des Beschwerdeführers eingreifenden Ermittlungsmethoden erfolgen.