Abmahnungen könnten sich künftig nicht mehr lohnen
Die Bundesregierung nimmt sich der grassierenden Abmahnwelle an und möchte bei einer unerheblichen Rechtsverletzung im Bereich der Urheberrechts die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf 50 Euro begrenzen. Das gilt bei einfach gelagerten Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.
Das könnte ein gangbarer Weg sein, wobei durch die Gerichte wohl dann festgestellt werden muß, was eine unerhebliche Rechtsverletzung und was einfach gelagerte Fälle sind.
23. November 2006 um 12:07
Vorab guter Gedanke. Jedoch fallen dadurch auch wieder Kosten an, also was soll das Ganze bringen?