Flugzeug-Stinker – tatsächlich Prozeß verloren?
Mittwoch, 15. November 2006Nach einem Artikel der Aachener Nachrichten soll ein Passagier, der wegen seines strengen Schweißgeruches nicht mit dem Flieger mitgenommen worden ist, seinen Schadensersatzprozeß gegen die Fluggesellschaft verloren haben.
Nach dem Einchecken für den Abflug aus Hawai hatte sich seine Sitznachbarin beschwert, daß er zu stark nach Schweiß roch, daher mußte er wieder aussteigen.
Daß er nun seinen Prozeß verloren haben soll, stimmt übrigens so nicht, da hier lediglich ein Versäumnisurteil erging, da der Kläger nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen war. Als weitere Frage stellt sich auch, wo sein Anwalt war, da in der zweiten Instanz zwingend ein solcher benötigt wird.
Gegen das Versäumnisurteil ist innerhalb von zwei Wochen der Einspruch zulässig, ein zulässiger Einspruch hat zur Folge, daß der Prozeß in den Zustand vor Erlaß des Versäumnisurteils (zurück-) versetzt wird. Daher muß der Kläger hier nur die Hürde des zulässigen Einspruchs nehmen, dann ist der Prozeß beileibe (ja, ja, schönes Wortspiel) noch nicht beendet.