Blogger und das Grundgesetz
Stephan Holthoff-Pförtner, ein Mitglied der Eigentümerfamilien der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” hat, so ein Artikel im Handelsblatt-Weblog ihn richtig zitiert, folgendes auf dem Podium des Medienforums losgelassen:
“Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5.”
Hier der Text von Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Jeder ist jeder, lieber Herr Holthoff-Pförtner, willkürliche Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
via Finblog
20. Juni 2007 um 16:38
Ich nehme ja an, der Mann meinte eigentlich nur die “Gewährleistung der Berichterstattung durch Presse und Rundfunk”. Aber als Journalist ist es nunmal schwierig, sich klar auszudrücken. Er kann ja nicht ahnen, dass ihm jemand zuhört und dann auch noch im Grundgesetz nachschaut.
23. Juni 2007 um 00:09
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