Auskunft eines Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangter Werbe-SMS

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, daß auch der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem die SMS abgesandt worden ist.

Dieses Recht ergebe sich aus § 13 UKlaG, das eigentlich primär Verbraucherverbänden zustehe. Voraussetzung ist allerdings, daß ein Auskunftsanspruch noch nicht von einem Verbraucherverband geltend gemacht worden ist.

Eine Antwort zu “Auskunft eines Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangter Werbe-SMS”

  1. Galvanise.de » Blog Archiv » Werbe-SMS und Auskunft an Verbraucher über Inhaber des absendenden Anschlusses sagt:

    [...] Ups, das hatte ich hier schon einmal, kam mir doch gleich so bekannt [...]

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