Neuer Basiszinssatz ab dem 01.01.2008
Der Basiszinssatz wird seit dem 01.01.2008 3,32 % betragen (Pressemitteilung – PDF). Daraus ergibt sich der Verzugszins gem. § 288 BGB.
Langsam lohnt sich der Verzug für den Gläubiger, bei 8,32 % Verzugszins bei Privatleuten oder bei 11,32 % bei Gewerbetreibenden.
Voraussetzung ist natürlich, daß die Gegenseite auch zahlungsfähig ist und bleibt.