Koch stürzt ab
Sonntag, 27. Januar 2008Das sieht so aus, als ob Roland Koch doch noch die Quittung für sein Fischen am rechten Rand bekommt.
Das sieht so aus, als ob Roland Koch doch noch die Quittung für sein Fischen am rechten Rand bekommt.
Die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, bekannt als Holocaustleugnerin, ist am 14.01.2008 vom LG Mannheim zu drei Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Sie ist außerdem die Verlobte des Rechtsextremisten Horst Mahler.
Außerdem hat sie fünf Jahre Berufsverbot bekommen, so daß sie für diesen Zeitraum wenigstens nicht mehr als “Organ der Rechtspflege” ihre Thesen verbreiten kann.
Wegen Fluchtgefahr wurde die Anwältin kurz nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal verhaftet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum BGH ist möglich.
Quelle: TAZ
Peter Ramsauer, der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe der Unions-Bundestagsfraktion spricht über dies und jenes, z. B. über härtere Strafen, Kindererziehung und die Online-Durchsuchung.
Zur Online-Durchsuchung sagt er folgendes:
Wir haben deswegen einen ziemlich klaren Weg vor Augen. Wir wollen das natürlich möglichst schnell haben. Wir sind ja der Gesetzgeber. Wir sind ja nicht die Vollzugsmaschinerie als Parlament des Bundesverfassungsgerichts, sondern das Gericht spricht Recht und wir machen die Gesetze. Also wir brauchen im Grunde genommen auf Karlsruhe nicht zu warten.
Das Schlimme daran ist, daß in letzter Zeit die Gerichte die Politikerrolle übernehmen und die Gesetze verfassungskonform gestalten. Hört man sich Herrn Ramsauer an, wird sich das nicht ändern.
Das Lawblog berichtet von veränderten Telefonieverhalten potentieller Mandanten. Aus Sorge vor der Erfassung des Anrufs bei einem Strafverteidiger wird weniger oder gar nicht telefoniert.
Als möglicher Ausweg wird das Anrufen von einem öffentlichen Fernsprecher aufgezeigt.
Wenn da mal nicht eine Renaissance der guten alten Telefonzelle ins Haus steht!
Aus aktuellem Anlaß habe ich eine neue Kategorie aufgenommen, die folgerichtig 1984 heißt.
Ab heute werden alle Verbindungsdaten gespeichert. Zwar gibt es noch eine Karenzfrist bis Ende des Jahres, diese ist aber als Übergangsfrist ausgestaltet.
Neben dem Eilantrag in Karlsruhe gegen das Gesetz helfen folgende eigene Beiträge:
- Empfehlungen für den Schutz der Privatsphäre
- CD mit Anonymisierungssoftware vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung